Allgemeine Informationen zur Einschulung
Die Schuleinschreibung für die Schulanfänger 2023/24 findet am 28. März 2023 an der Grundschule Ottenhofen statt.
Mit Beginn des Schuljahres 2023/24 werden alle Kinder schulpflichtig,
- die zwischen dem 01. Oktober 2016 und dem 30. September 2017 geboren sind und jetzt hier im Schulsprengel wohnen.
- die im Jahr 2022 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.
- deren Erziehungsberechtigte bereits einmal den Beginn der Schulpflicht verschoben haben.
Alle schulpflichtigen Kinder durchlaufen das Einschulungs- und Anmeldeverfahren an unserer Schule (auch die Kinder aus dem sogenannten „Einschulungskorridor“).
Erziehungsberechtigte von Kindern, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September sechs Jahre alt werden (Einschulungskorridor), haben die Möglichkeit, die Einschulung ihres Kindes auf das nächste Schuljahr zu verschieben. Dies müssen sie der Schule bis spätestens 10. April 2023 schriftlich mitteilen.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die zwischen dem 01.10.2017 und 31.12.2017 geboren sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen und
geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Kinder, die nach dem 31. Dezember 2017 geboren sind, benötigen ein schulpsychologisches Gutachten.
Für die Schuleinschreibung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- bei Verheirateten: Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde. Die Urkunde muss den aktuellen Namen des Kindes tragen. Dies bitte bei Namensänderung seit der Geburt des Kindes beachten!
- bei Nichtverheirateten: Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht vom Jugendamt (oder Notar)
- bei geschiedenen Alleinerziehenden: Sorgerechtsbeschluss
- bei ledigen Alleinerziehenden: Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht („Negativ-Bescheinigung“, erhältlich beim Jugendamt – bitte rechtzeitig beantragen)
- „Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule“ (Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes). Dieser kann bis spätestens 12.09.2023 (= 1.Schultag) nachgereicht werden
- Mitteilungsbogen des Gesundheitsamtes zum Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern → kann bis spät. 12.09.23 (= 1. Schultag) nachgereicht werden
- ggf. Gutachten von Schulpsychologen, Frühförderung oder Stellungnahme des Förderzentrums
- ggf. Zurückstellungsbescheid aus 2022/23
Informationen zum Einschulungskorridor
Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, gibt es die Möglichkeit des Einschulungskorridors, d.h. diese Kinder können auf Wunsch der Eltern erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult werden.
Verfahren:
- Auch wenn die Eltern bereits fest entschlossen sind, muss das Kind trotzdem am Schulspiel teilnehmen und in jedem Fall am 28.03.2023, am Tag der Schulanmeldung, in der Schule erscheinen. Ebenso ist die Einladung zur Gesundheitsuntersuchung verbindlich.
- Nach dem Schulspiel berät die Schulleitung die Eltern und spricht eine Empfehlung zur Einschulung aus.
- Die Erziehungsberechtigten entscheiden auf dieser Grundlage selbst, ob ihr Kind bereits im kommenden oder erst im darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird. Eine Angabe von Gründen ist nicht nötig.
- Wenn die Eltern sich für ein weiteres Kindergartenjahr entscheiden, müssen sie dies der Schule bis spätestens Dienstag, 11. April 2023, schriftlich mitteilen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich.
- Ein Warten auf das nachfolgende Schuljahr gilt nicht als Zurückstellung.
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