Schuleinschreibung 2025/26

In Bayern ist das Einschulungsalter gesetzlich geregelt:

 

  • Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden, müssen zum Schulbesuch angemeldet werden.
  • Sollte Ihr Kind ein „Korridorkind“ sein (geboren zwischen 01. Juli und 30. September 2019), kann ggf. die Verschiebung des Beginns der Schulpflicht erfolgen. Dies müssen Sie bis 10. April 2025 der Grundschule schriftlich mitteilen. Informationen zum „Einschulungskorridor“ finden Sie hier: https://www.km.bayern.de/lernen/schularten/grundschule/einschulung-und-schulwegsicherheit
  • Es besteht auch die Möglichkeit, ein Kind vom Schulbesuch zurückzustellen.
  • Ebenso können Kinder, die in ihrer beobachtbaren Entwicklung so weit sind, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können, obwohl sie bis zum Stichtag das notwendige Alter noch nicht erreicht haben, auch eingeschult werden.
  • Bitte sprechen Sie uns in beiden Fällen (Rückstellung oder vorzeitige Einschulung) an.
  • Sollten Sie wollen, dass Ihr Kind eine andere Schule besuchen soll, muss ein Gastschulantrag gestellt werden. Diesen erhalten Sie in der Schule.
  • Möchten Sie gerne eine Beratung im Vorfeld der Einschulung, dann melden Sie sich bitte telefonisch (08121 48707) oder per Mail (vs.ottenhofen@gmx.de) bei uns.

 

  • So läuft die Schuleinschreibung 2025/2026

    Mitte Januar 2025 erhalten Sie von uns ein Schreiben zur Schulanmeldung. Dieses beinhaltet die ersten Informationen sowie auch mehrere Formulare zum Ausfüllen. Bitte geben Sie diese zeitnah bis spätestens 03. Februar 2025 an die Schule zurück!

    Elterninformationsabend "Mein Kind kommt in die Schule"

    Am Donnerstag, 28. Januar 2025 um 19.00 Uhr, findet im Mehrzweckraum unserer Grundschule ein Informationsabend statt. Hier können Sie auch die erhaltenen Unterlagen abgeben.

    Ab der zweiten Märzwoche findet an unserer Schule das „Schulspiel“ statt. Zusammen mit einer Lehrkraft macht Ihr Kind in einer Kleingruppe spielerisch ein paar Übungen und zeigt beispielsweise, ob es schon reimen, Muster erkennen oder Würfelbilder benennen kann. Sollte Ihr Kind einen anderen Kindergarten als den ortsansässigen besuchen, melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns.

    Bitte merken Sie sich auch schon den 20. März 2025, den Tag der Schulanmeldung vor: An diesem Tag wird Ihr Kind an unserer Schule eingeschrieben.

    Am Einschreibetag benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis zum Masernschutz
  • Bestätigung der Schuleingangsuntersuchung bzw. Termin für die Schuleingangsuntersuchung
  • Übergabebogen "Informationen für die Grundschule" des Kindergartens (Vorlage ist freiwillig)
  • Bei Bedarf bringen Sie bitte zudem noch mit:

  • Unterlagen zum elterlichen Sorgerecht bei Alleinerziehenden, Getrenntlebenden, Geschiedenen
  • Zurückstellungsbescheid für Kinder, die im Schuljahr 2024/25 vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind
  • Falls Sie in unserem Schulsprengel wohnen und Ende Januar noch nicht kontaktiert wurden, melden Sie sich bitte umgehend bei uns an der Schule.

    Weitere Informationen rund um die Schuleinschreibung finden Sie hier:

    - Broschüre "Die bayerische Grundschule"

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